Polizist F.________ führte im Anzeigerapport aus, dass sie anlässlich einer separaten Kontrolle von Jugendlichen an der I.________ den Beschuldigten mit einem solchen BMW H.________ heranfahren gesehen hätten. Hierbei hätten sie feststellen können, dass das Fahrzeug, ohne dass der Beschuldigte es übermässig beschleunigt habe, vermehrt Lärm gemacht habe. Da er unter Verdacht der Fahrerflucht gestanden sei, seien sie ihm nach Hause gefolgt und hätten ihn angehalten. Polizist F.________ kontaktierte die zuständige Staatsanwältin, welche die Sicherstellung respektive die Beschlagnahmung des Fahrzeugs mündlich verfügte.