Diese Regelung erlaube es der Polizei in Fällen von erheblicher Gefährdung der Verkehrssicherheit möglichst rasch und ohne unnötige Formalien die erforderlichen Sicherheitsmassnahmen zu treffen. Die Sicherstellung geschehe in der Regel durch das Abschleppen des Fahrzeugs und durch dessen Verwahrung durch die zuständige Behörde. Die Sicherstellung durch die Polizei sei in einer mündlichen Verfügung, die sofort vollstreckbar sei, anzuordnen. Gestützt auf das Strassenverkehrsgesetz sei die Polizei demnach (selbständig) befugt, Fahrzeuge sicherzustellen.