und andererseits der nachfolgenden Überprüfung des Fahrzeugs unterschieden werden. 12.2.1. Rechtmässigkeit der Sicherstellung des Fahrzeugs Die Vorinstanz verwies betreffend die Prüfung der Rechtmässigkeit der Sicherstellung des Fahrzeugs des Beschuldigten auf Art. 54 SVG (S. 12 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 227 f.). Diese Regelung erlaube es der Polizei in Fällen von erheblicher Gefährdung der Verkehrssicherheit möglichst rasch und ohne unnötige Formalien die erforderlichen Sicherheitsmassnahmen zu treffen.