Hierbei greifen folglich sachverhaltliche sowie rechtliche Elemente ineinander über. Zur Beantwortung dieser zentralen Fragen ist demnach unabdingbar, zuerst die rechtlichen Grundlagen aufzuführen, gemäss welchen anschliessend geprüft werden kann, ob die diesbezüglichen tatsächlichen Voraussetzungen gegeben sind bzw. waren. 7 Demnach kann nachfolgend keine strikte Trennung zwischen Beweiswürdigung und rechtlicher Würdigung vorgenommen werden.