6 den. Weiter verfügte der verbaute Zubehörendschalldämpfer der Marke „Eisenmann“ über keine Strassenzulassung, dieser wurde rein für den Motorsport entwickelt und war auch entsprechend gekennzeichnet. Durch diese Abänderungen am Fahrzeug entstand massiver Mehrlärm. Des Weiteren war am Fahrzeug bereits schon über einen längeren Zeitraum (Oxidationsspuren) ein Gewindefahrwerk der Marke „KW“ verbaut, welches durch das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA hätte geprüft und im Fahrzeugausweis eingetragen werden müssen.