Die technische Untersuchung des Fahrzeugs des Beschuldigten durch den UTD ergab folgende Erkenntnisse (vgl. pag. 8 f.): Beide vorderen Katalysatoren wurden aufgeschnitten, die beiden Katalysator- Monolithen entfernt und anschliessend wieder amateurhaft verschweisst. Die abgasreinigende Wirkung war dadurch nur noch teilweise, durch die beiden anderen verbauten originalen Katalysatoren, vorhan-