Weiter wurde festgestellt, dass an der Hinterachse je Seite Scheiben eines unbekannten Herstellers mit einer Dicke von 16.5 mm verbaut waren. Hier waren die Radschrauben jedoch zu kurz. Die Radschrauben hätten laut Gesetz mit mind. 6.5 Umdrehungen befestigt werden müssen, waren aber „nur" mit knapp 5 Umdrehungen befestigt. Dies kann dazu führen, dass sich die Schrauben lösen und ein Radverlust zur Folge haben könnte. Somit war die Betriebssicherheit des Fahrzeuges beeinträchtigt.