Durch diese verbotenen Abänderungen entstand massiver Mehrlärm. Weiter war am Fahrzeug ein Gewindefahrwerk der Marke "KW verbaut. Dieses Fahrwerk müsste durch das SVSA geprüft und im Fahrzeugausweis eingetragen werden. Ein entsprechender Eintrag im Fahrzeugausweis war nicht vorhanden (eine zur Prüfung benötigte CH-Eignungserklärung war jedoch vorliegend).