rechtswidrigen Zustand aufrecht und musste demnach auch damit rechnen, dass er bei einer erneuten Kontrolle gebüsst würde. Im Weiteren wurden im Rahmen der vorliegenden Kontrolle vom 18. Juni 2019 betreffend die Distanzscheiben nicht nur die fehlende Eintragung im Fahrzeugausweis und die fehlende Überprüfung festgestellt (Gegenstand des Strafbefehls vom 27. Juni 2019), sondern auch, dass die Distanzscheiben auf der Hinterachse keine genügend grossen Schrauben aufwiesen, was gemäss Bericht des UTD die Betriebssicherheit des Fahrzeugs erheblich beeinträchtige (pag. 08 f.).