Obwohl der Strafbefehl gegen den Beschuldigten bezüglich der Kontrolle vom 16. März 2019 erst am 27. Juni 2019 – damit nach der vorliegenden Kontrolle vom 18. Juni 2019 – ergangen ist, wurde ihm bereits am 16. März 2019 mitgeteilt, dass er die Distanzscheiben zu entfernen resp. sich beim SVSA Bern zur Prüfung anzumelden habe. Der Beschuldigte fuhr demnach sein Fahrzeug in den Monaten von März bis Juni 2019 weiterhin im Wissen darum, dass dieses unzulässige und meldungspflichtige Abänderungen aufwies.