Das Fahrzeug wurde deshalb gemäss Anzeigerapport vom 20. März 2019 beim SVSA Bern zur Nachprüfung angemeldet. In der Folge stellte die Polizei im Rahmen der vorliegenden Kontrolle vom 14. resp. vom 18. Juni 2019 erneut fest, dass im Fahrzeug des Beschuldigten nach wie vor die nicht eingetragenen und meldungspflichtigen Distanzscheiben verbaut waren. Obwohl der Strafbefehl gegen den Beschuldigten bezüglich der Kontrolle vom 16. März 2019 erst am 27. Juni 2019 – damit nach der vorliegenden Kontrolle vom 18. Juni 2019 – ergangen ist, wurde ihm bereits am 16. März 2019 mitgeteilt, dass er die Distanzscheiben zu entfernen resp.