_ sei von den Anschuldigung des Vornehmens von verbotenen und prüfungspflichtigen Abänderungen, dadurch Führen eines nicht betriebssicheren und nicht vorschriftsgemäss ausgerüsteten Personenwagen sowie Verursachen von vermehrtem und vermeidbarem Lärm, alles angeblich begangen am ________ in D.________, von Schuld und Strafe freizusprechen, eventuell sei das Verfahren gegen den Beschuldigten einzustellen. 2. Sämtliche Verfahrenskosten der ersten und der oberen Instanz seien auf die Staatskasse zu nehmen.