1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 12. August 2020 (pag. 200 ff.) sprach das Regionalgericht Emmental- Oberaargau (Einzelgericht, nachfolgend: Vorinstanz) A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen Vornehmens von verbotenen und prüfungspflichtigen Abänderungen, dadurch Führens eines nicht betriebssicheren und nicht vorschriftsgemäss ausgerüsteten Personenwagens sowie wegen Verursachens von vermehrtem und vermeidbarem Lärm, festgestellt nach dem ________ in C.________, schuldig.