2. Die Verfahrenskosten von CHF 1'000.00 werden der Gesuchstellerin auferlegt. 3. Die Gesuchstellerin wird verpflichtet, C.________ eine Entschädigung CHF 2'315.00 zu bezahlen. 4. Zu eröffnen: - der Gesuchstellerin, v.d. Rechtsanwalt B.________ - dem Gesuchsgegner 1, v.d. Rechtsanwältin D.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Bern - der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Besondere Aufgaben - dem Bundesgericht (unter Bezugnahme auf das Verfahren 6B_1055/2020)