Er ist in anonymisierter Fassung online abrufbar (). Der Beschluss der Beschwerdekammer vom 15. Juli 2020 (BK 20 186) erging in dem von der Gesuchstellerin gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 3. April 2020 (BA 18 504) angestrengten Beschwerdeverfahren. In ihrem Beschluss stellte die Beschwerdekammer zunächst die teilweise Rechtskraft der angefochtenen Verfügung fest und wies die Beschwerde im Weiteren – insbesondere betreffend die vorliegend interessierende Verfahrenseinstellung in Ziff. 5 der Verfügung vom 3. April 2020 (pag.