5. Auf Aufforderung der Verfahrensleitung hin (pag. 081) reichte der Vertreter der Gesuchstellerin seine Anwaltsvollmacht nach (pag. 092). 6. Der Gesuchsgegner 1 reichte mit Schreiben vom 7. Dezember 2020 (Eingang: 9. Dezember 2020) seine Stellungnahme zum Revisionsgesuch ein (pag. 103 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft bezog am 8. Dezember 2020 ebenfalls Stellung, worin sie Nichteintreten unter Kostenfolge zu Lasten der Gesuchstellerin beantragte (pag. 097 ff.).