Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Staates 4. Mit Verfügung vom 12. November 2020 überwies die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern die Eingabe der Gesuchstellerin in Anwendung von Art. 39 Abs. 1 der Schweizerischen Strafprozessordnung vom 2 5. Oktober 2007 (StPO; SR 312.0) und bezugnehmend auf Art. 411 Abs. 1 StPO an die Strafkammern des Obergerichts des Kantons Bern (pag. 001 ff.).