1. Es sei das Revisionsgesuch gutzuheissen, der Beschluss vom 15.07.2020 / BK.20 186 revisionsweise aufzuheben, auf die Einstellungsverfügung vom 03.04.2020 der Staatsanwaltschaft Bern zurückzukommen und die Staatsanwaltschaft Bern anzuweisen, die Strafuntersuchung an einen ausserkantonalen Staatsanwaltschaft [recte: Staatsanwalt] zur Untersuchung zu übertragen. Eventualiter: 2. Es sei das Revisionsgesuch gutzuheissen, der Beschluss vom 15.07.2020 / BK.20 186 revisionsweise aufzuheben und die Angelegenheit an einen unabhängigen Staatsanwalt zur weiteren Untersuchung zu übertragen.