Rechtsanwalt B.________ wird somit für einen Aufwand von aufgerundet 16 Stunden entschädigt. III. Weiter wird verfügt: 1. Es wird die Ausschreibung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) von A.________ im Schengener Informationssystem (SIS) angeordnet (Art. 20 N-SIS-Verordnung). 2. Dem zuständigen Bundesamt wird die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA- Profils (PCN ________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt (Art. 17 Abs. 1 i.V.m. 16 Abs. 4 DNA-ProfilG).