Rechtsanwalt B.________ machte mit Kostennote vom 26. Mai 2021 oberinstanzlich einen Aufwand von insgesamt 21.92 Stunden und Auslagen inkl. Reisepauschale von CHF 477.30 (volles Honorar) bzw. CHF 268.50 (amtliches Honorar) geltend. Unter den Aufwänden wurden drei Stunden für eine «Rechtsschrift» aufgeführt, bei der es sich um die Berufungserklärung handeln muss. Dieser Aufwand erscheint der Kammer für die Berufungserklärung vom 30. November 2020 (pag. 1078) als zu hoch. Es erfolgt diesbezüglich eine Kürzung auf angemessene zwei Stunden. Ebenfalls zu hoch erachtet die Kammer den Aufwand von zehn Stunden für «Aktenstudium».