1. Zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten, unter Anrechnung der Polizei- und Untersuchungshaft von 44 Tagen im Umfang von 44 Tagen auf die Freiheitsstrafe, sowie bei Aufschub des Vollzugs der Freiheitsstrafe und Festsetzung der Probezeit auf 3 Jahre; 29 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 600.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft vom 14.09.2016, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 6 Tage festgesetzt wurde. II. Im Widerrufsverfahren erkannt wurde: