27 15.2 Erwägungen der Kammer Der Beschuldigte ist m.________ Staatsangehöriger und stammt damit aus einem Drittstaat. Er kann sich ausserdem nicht auf ein Freizügigkeitsrecht berufen. Der Beschuldigte wird mit vorliegendem Urteil für sechs Jahre des Landes verwiesen. Es liegt somit eine nationale Ausschreibung vor, die auf einer Entscheidung der zuständigen Instanz beruht. Der Beschuldigte wurde wegen mengenmässig qualifiziertem Betäubungsmittelhandel verurteilt. Dieser Tatbestand wird gestützt auf Art.