13.2. Oberinstanzliches Verfahren Für das oberinstanzliche Verfahren hat Rechtsanwalt B.________ in der Kostennote vom 26. Mai 2021 einen Aufwand von insgesamt 21.92 Stunden geltend gemacht (pag. 1218 ff.). Die Kammer hat den geltend gemachten Aufwand auf 16 Stunden gekürzt. Für die Begründung wird auf die Kurzbegründung im Urteilsdispositiv verwiesen (pag. 1225). In der Folge wird Rechtsanwalt B.________ für das oberinstanzliche Verfahren mit CHF 3'735.55 (inkl. Auslagen und MwSt.) entschädigt.