Dennoch kann die Integration nicht als besonders gelungen hervorgehoben werden. Zunächst werden die Integrationsbemühungen des Beschuldigten durch den von ihm betriebenen Betäubungsmittelhandel stark in Frage gestellt. Zweitens ist die längerfristige wirtschaftliche Selbständigkeit des Beschuldigten unsicher. Die Familie wurde während zwei Jahren von der Sozialhilfe unterstützt und hat sich – auf Empfehlung der Migrationsbehörde – vom Sozialdienst abgemeldet, obwohl nach wie vor ein Bedarf vorlag.