Zwar lebt der Beschuldigte schon lange in der Schweiz und ist sowohl wirtschaftlich wie auch sozial einigermassen integriert. Insbesondere war er – trotz fehlender Berufsausbildung – bereits verschiedentlich erwerbstätig und arbeitet aktuell in einem vollen Pensum in der O.________. Er spricht nicht schlecht Deutsch und pflegt soziale Kontakte mit den Personen aus seinem beruflichen Umfeld. Zwei seiner Kinder besuchen in D.________ die Schule resp. den Kindergarten. Dennoch kann die Integration nicht als besonders gelungen hervorgehoben werden.