Es habe eine Schiesserei gegeben und jemand sei gestorben. Das Militär habe seinem Bruder die Schuld dafür gegeben. Dieser habe M.________ dann verlassen (pag. 404 Z. 23 ff.). Gleichzeitig gab der Beschuldigte an, er habe nie Probleme bei der Ein- und Ausreise gehabt, wenn er nach M.________ in die Ferien gefahren sei. Es sei möglich, dass er wegen den Familien Probleme bekäme, wenn er in sein Dorf zurückgehen würde. Das Problem liege bei ihnen nicht am Flughafen, sondern privat, wenn andere sehen würden, dass er zurück sei. Ihm passiere nichts, wenn er in eine andere Stadt gehe (pag. 404 Z. 29 ff. und pag. 956 f. Z. 46 ff.).