_ «sein Glück versuchte» und jeweils ein Geschäft aufbauen wollte. Diese Umstände zeigen immerhin auf, dass der Beschuldigte in örtlicher Hinsicht über eine gewisse Flexibilität verfügt. Es schien ihm keine grosse Rolle zu spielen, wo in Europa er sich niederliess. Zuletzt ist – durchaus im positiven Sinn – auch festzuhalten, dass der Beschuldigte eine gewisse Geschäftstüchtigkeit an den Tag legte und immer noch legt. Betreffend die soziale Integration des Beschuldigten ist zu würdigen, dass er keinen Kontakt mehr pflegt zu den Kollegen, mit denen er den Betäubungsmittelhandel betrieb oder die er dadurch kennenlernte (pag. 404 Z. 19).