1112 ff.). Im Betreibungsregister ist der Beschuldigte nicht verzeichnet (pag. 1131). Er gab von sich aus an, seinem Schwager in M.________ zwischen CHF 4'000.00- 6'000.00 zu schulden, welche er erhalten habe, als er in L.________ gewesen sei. Es sei «wie ein Darlehen». Wenn er etwas brauche, nehme er etwas, aber wenn nicht, gebe er wieder etwas zurück. Seine Frau wisse besser, wie viel es sei (pag. 77, pag. 405 Z. 72 ff. und pag. 1140). Der Beschuldigte ist einmal vorbestraft und zwar wegen grober und einfacher Verkehrsregelverletzungen (pag. 1133). Der Beschuldigte kann relativ gut Deutsch und versteht Schweizerdeutsch.