Er wisse nicht, wie viel sie dabei verdienen würde (pag. 1142 f.; Betreuungsvereinbarungen: pag. 1204 ff.). Trotz der Erwerbstätigkeit des Beschuldigten mussten er und seine Familie, ausgelöst durch die Verhaftung des Beschuldigten, vom 1. November 2018 bis am 30. November 2020 von der Sozialhilfe unterstützt werden. Sie bezogen insgesamt Sozialhilfeleistungen von total CHF 38'177.40 (pag. 1123). Nachdem ihm vom Migrationsdienst im Zusammenhang mit der Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung nahegelegt worden war, sich von der Sozialhilfe zu lösen, nahm der Beschuldigte keine Sozialhilfeleistungen mehr in Anspruch (pag. 1112 ff.).