_, heiratete der Beschuldigte in M.________ die m.________ Staatsangehörige H.________ (pag. 415, pag. 430 und pag. 895). Seine Ehefrau reiste am 27. August 2013 im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz ein und erhielt ebenfalls eine Aufenthaltsbewilligung B (pag. 939). Im Verlauf des Jahres 2014 verliess der Beschuldigte mit seiner Ehefrau die Schweiz, um in L.________ mit einem Kollegen einen Laden mit importierten Kleidern zu eröffnen (pag. 1140). Der Beschuldigte wurde offiziell per 30. September 2014 in der Schweiz abgemeldet und zwar nach unbekannt.