Die paar hundert Franken, welche er pro Monat mit dem K.________- verkauf verdiene, würden die bisherige Unterstützung vom Sozialdienst nicht ersetzen. Die wirtschaftliche Situation der Familie sei weiterhin angespannt. Die Resozialisierungschancen in M.________ seien intakt. Es bestehe Kontakt zur Familie, immerhin habe der Schwager des Beschuldigten ihm Geld geliehen. Der Beschuldigte habe reale Chancen, in M.________ eine neue Arbeit zu finden. Die wirtschaftliche Lage sei sicher schwieriger, aber das sei kein Argument gegen eine Landesverweisung.