11 dass er nicht nur wirtschaftlich, sondern auch sozial und familiär flexibel sei. Er habe ausserhalb der Familie nicht viele soziale Kontakte. Die Auswechselbarkeit sehe man auch daran, dass er in L.________ geblieben wäre, wenn es mit dem Geschäft geklappt hätte. Es bestehe keine Verwurzelung in der Schweiz. Das werde auch in der Aussage des Beschuldigten deutlich, in der er mit dem Begriff «Zuhause» M.________ und nicht die Schweiz gemeint habe.