3 2. der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten, unter Anrechnung der Polizei- und Untersuchungshaft im Umfang von 44 Tagen sowie unter Aufschub des Vollzugs bei einer Probezeit von 3 Jahren sowie zu einer Übertretungsbusse von CHF 600.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft vom 14. September 2016 unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe auf 6 Tage.