1198 ff.) - Betreuungsvereinbarungen vom 18. August 2020 und 9. April 2021 (pag. 1204 ff.) - Empfehlungsschreiben E.________ und C.________ (pag. 1207) - Empfehlungsschreiben F.________ (pag. 1208 f.) - Referenzliste (pag. 1210). Der Beschuldigte übergab der Kammer im Rahmen seines Schlusswortes vier weitere Empfehlungsschreiben und Unterstützungsbriefe (pag. 1214 ff.). Da diese Dokumente nach Abschluss des Beweisverfahrens eingereicht wurden, können sie nicht als Beweismittel berücksichtigt werden.