3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit Verfügung vom 19. Februar 2021 wurden die vom Beschuldigten eingereichten Buchhaltungsunterlagen zu den Akten erkannt (pag. 1095 und pag. 1103). Im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung wurden ein aktueller Strafregisterauszug, ein aktueller Leumundsbericht samt Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse sowie ein ergänzender Bericht betreffend Landesverweisung über den Beschuldigten eingeholt (pag. 1133, pag. 1125 ff. und pag. 1112 f.). Weiter wurden beim Amt für Bevölkerungsdienste, Migrationsdienst des Kantons Bern, die Akten ab Juli 2020 ediert (pag. 1114 ff.).