2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, am 3. August 2020 fristgerecht Berufung an (pag. 1003). Die schriftliche Urteilsbegründung wurde dem Beschuldigten am 10. November 2020 zugestellt (pag. 1068). Die Berufungserklärung datiert vom 30. November 2020 und ging ebenfalls fristgerecht beim Obergericht des Kantons Bern ein (pag. 1078). Der Beschuldigte beschränkte seine Berufung auf die Landesverweisung und die damit verbundene Ausschreibung im SIS gemäss Ziff. I.3. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs.