des dem Beschuldigten mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft vom 14. September 2016 für eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 70.00 gewährten bedingten Vollzugs, verlängerte jedoch die Probezeit um ein Jahr und sprach eine Verwarnung aus. Sämtliche Verfahrenskosten wurden dem Beschuldigten zur Bezahlung auferlegt. Weiter setzte die Vorinstanz die Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten fest und verfügte über die beschlagnahmten Gegenstände und Vermögenswerte sowie über das vorhandene DNA- Profil und die erhobenen erkennungsdienstlichen Daten (pag. 996 ff.).