Mit Urteil vom 30. Juli 2020 erklärte das Regionalgericht Emmental-Oberaargau (nachfolgend Vorinstanz) A.________ (nachfolgend Beschuldigter) der mengenmässig qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, der Konsumwiderhandlungen sowie dem Konsum dienenden Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und der Widerhandlung gegen das Waffengesetz schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten bei einer Probezeit von drei Jahren, zu einer Übertretungsbusse von CHF 600.00 sowie zu einer Landesverweisung von sechs Jahren verbunden mit einer Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS).