4. Rechtsanwalt B.________ wird für das Beschwerdeverfahren vor der SID (vormals POM; 2019.POMGS.417) als amtlicher Rechtsvertreter vom Kanton Bern mit CHF 2'974.90 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) entschädigt. Der Beschwerdeführer hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zu erstatten, sobald er dazu in der Lage ist. 2. Soweit weitergehend, das heisst in Bezug auf die Frage der bedingten Entlassung, wird die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.