die Kostennote für seine Aufwendungen im Verfahren vor der SID einreichen (vgl. amtliche Akten SK 19 367, pag. 287 f.). Das amtliche Honorar von Rechtsanwalt B.________ im Beschwerdeverfahren vor der SID wurde in der Folge mit separatem Beschluss vom 29. Oktober 2020 auf CHF 2'974.90 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) festgelegt. Die diesbezüglichen Ausführungen im besagten Beschluss haben nach wie vor Geltung (vgl. amtliche Akten SK 19 367, pag. 355 ff.).