Dabei ist zu eruieren, ob der mutmassliche «soziale Empfangsraum» kriminogene Gefährdungen aufweist oder umgekehrt protektive Wirkungen entfalten kann (KOLLER, in: Basler Kommentar, StGB/JStG, 4. Auflage 2019, N. 11 zu Art. 86). In der Praxis ist die legalprognostische Beurteilung der künftigen Lebensverhältnisse naturbedingt mit ei-