immer wieder mit Details konfrontiert und zur Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Sichtweisen aufgefordert worden (vgl. amtliche Akten der BVD, pag. 942 f.). In Ergänzung zum Vollzugsplan vom 23. Januar 2020 wurde ferner festgehalten, dass entsprechende Gespräche stattgefunden hätten und sich der Betreuer dazu bereit erkläre, die Gespräche mit dem Beschwerdeführer erneut gezielt zu führen und zu verschriftlichen (vgl. amtliche Akten der SID, pag. 943).