Im Auftrag der BVD (vgl. amtliche Akten der BVD, pag. 780 ff.) erstellte die Konkordatliche Fachkommission zur Beurteilung der Gemeingefährlichkeit von Straftätern (KoFako) anlässlich der Sitzung vom 9. Januar 2019 eine Beurteilung (vgl. amtliche Akten der BVD, pag. 787 f., 797 ff.). Sie empfahl, den Beschwerdeführer nicht bedingt zu entlassen, da insbesondere keine legalprognostisch relevante Verbesserung festgestellt werden könne. Der Beschwerdeführer habe nach wie vor eine Bereitschaft zu dissozialen und deliktischen Verhaltensweisen gezeigt und zeige nach wie vor keine Auseinandersetzungsbereitschaft mit seinen Delikten und seiner Persönlichkeit.