Der Vollzugsverlauf sei gekennzeichnet durch Versuche des Beschwerdeführers, sämtliche involvierten Personen des Justizsystems von seiner Unschuld zu überzeugen. Er scheine sich mit zunehmender Frustration und Unverständnis gegenüber den bisherigen fallspezifischen Einschätzungen und den damit einhergehenden Auswirkungen auf die Ausgestaltung des Vollzugs (u.a. Erhöhung des Sicherheitsgrades) zunehmend auf diese Thematik und seinen «Kampf für die Gerechtigkeit« eingeengt zu haben, was mitunter dazu geführt habe, dass er Angebote zur therapeutischen Auseinandersetzung mit den Anlasstaten konsequenterweise zurückgewiesen habe.