dass mit Eingewiesenen, welche keine regelmässigen Therapiegespräche beim FPD absolvierten, Tatbearbeitungsgespräche in der JVA Thorberg geführt würden. Anlässlich des Erstgesprächs im November 2014 habe der Beschwerdeführer gegenüber dem geschulten Berater beteuert, er verweigere eine Teilnahme nicht. Jedoch sei er unschuldig und könne/wolle entsprechend nicht über etwas sprechen, was er nicht getan habe. Da er nicht zur Teilnahme an derartigen Tatbearbeitungsgesprächen gezwungen werden könne, sei dies so zur Kenntnis genommen worden (vgl. amtliche Akten der BVD, pag. 565 f.). Im Auftrag der BVD (vgl. amtliche Akten der BVD, pag. 510 ff.) erstellte med.