das Rückfallrisiko für weitere Straftaten als hoch ein in Bezug auf Straftaten, mit denen der Beschwerdeführer in der Vergangenheit aufgefallen war, wobei sie die Rückfallgefahr auf seine Persönlichkeitsmerkmale zurückführte (vgl. amtliche Akten der BVD, pag. 64 ff.). Aus der umfassenden Risikobeurteilung des Bereiches Spezialdienst der Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug des Kantons Bern (ASMV) resp. der BVD (nachfol-