Im beiliegenden Schreiben informierten sie darüber, dass sie die von ihm beantragten Zusatzfragen als bereits beantwortet resp. als von ihren gestellten Fragen umfasst erachteten und diese nicht separat gestellt worden seien (vgl. amtliche Akten der BVD, pag. 727 ff.). Mit E-Mail vom 18. Oktober 2018 teilte der damalige Verteidiger des Beschwerdeführers den BVD mit, «die meisten meiner Fragen wurden