Mit E-Mail vom 6. September 2018 ersuchte der Beschwerdeführer, vertreten durch seinen damaligen Verteidiger, die BVD darum, dem Gutachter die vier von ihm genannten zusätzlichen Fragen zu stellen (vgl. amtliche Akten der BVD, pag. 706). Per 28. September 2018 wurde das Ergänzungsgutachten von med. pract. D.________ erstellt (vgl. amtliche Akten der BVD, pag. 717 ff.). Am 16. Oktober 2018 stellten die BVD dem damaligen Verteidiger des Beschwerdeführers das Ergänzungsgutachten zu. Im beiliegenden Schreiben informierten sie darüber, dass sie die von ihm beantragten Zusatzfragen als bereits beantwortet resp.