Überdies reichte die Verteidigung namens des Beschwerdeführers eine fünfseitige Stellungnahme, datierend vom 13. Mai 2019 (vgl. amtliche Akten der BVD, pag. 825 ff.), sowie der Beschwerdeführer selbst ein Schreiben, datierend vom 14. Mai 2019 (vgl. amtliche Akten der BVD, pag. 840 f.), bei den BVD ein.