Bevor er zur bedingten Entlassung Stellung nahm, legten die BVD, vertreten durch die Fallverantwortliche, Frau O.________, ihre Vorabklärungen in Form einer neunseitigen Gegenüberstellung «aller zur Verfügung stehenden Aspekte» (vgl. amtliche Akten der BVD, pag. 817) offen. Gleichzeitig informierten sie den Beschwerdeführer, die Verweigerung der bedingten Entlassung auf den Zweidritteltermin am 24. Mai 2019 zu beabsichtigen (vgl. amtliche Akten der BVD, pag.